
Strom & Gas Ersatzversorgung
Sichere Energieversorgung ohne Unterbrechung für Nicht-Haushaltskunden ab einem Jahresverbrauch > 10.000 kWh.
SWK Strom Ersatzversorgung
Für Nicht-Haushaltskunden ab einem Jahresverbrauch > 10.000 kWh
Wenn Sie als Nicht-Haushaltskunde ab einem Jahresverbrauch > 10.000 kWh in unserem Grundversorgungsgebiet ansässig sind und keinen anderen Stromliefervertrag abgeschlossen haben, beliefern wir Sie für maximal drei Monate mit Strom (gem. § 38 Absatz 2 Satz 1 EnWG). Um sicherzustellen, dass Sie danach auch weiterhin beliefert werden, müssen Sie in dieser Zeit einen Stromliefervertrag abschließen. Sprechen Sie uns für ein unverbindliches Vertragsangebot gern an.
Strompreise für die Ersatzversorgung
Preisblatt gültig ab 15.04.2024
Netzentgelte, Steuern und Abgaben
Je Lieferzeitraum wird ein Energie-Arbeitspreis vereinbart. Der Energie-Arbeitspreis versteht sich zuzüglich der Umlagen nach dem Erneuerbaren Energiengesetz, dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz, § 17f Absatz 5 Energiewirtschaftsgesetz, § 18 der Verordnung zu abschaltbaren Lasten, § 19 Abs. 2 der Stromnetzentgeltverordnung, dem Netzentgelt, dem Entgelt für den Messstellenbetrieb und der Konzessionsabgabe in der jeweils gültigen Fassung, sowie sonstigen Steuern und Abgaben.
Erhöhen oder vermindern sich die genannten Kosten, Steuern, Abgaben bzw. Belastungen und Umlagen oder treten nach Abschluss des Vertrages weitere Steuern, Abgaben, Umlagen, Auflagen, ähnliche Belastungen oder Gesetze, behördliche oder sonstige hoheitliche Maßnahmen hinzu, die sich auf die Stromerzeugung, den Strombezug, die Stromfortleitung oder den Stromverkauf mittelbar oder unmittelbar kostensteigernd oder kostenmindernd auswirken, ist SWK zur entsprechenden Preisanpassung berechtigt und im Fall einer sich ergebenden Kostenminderung zur Preisanpassung verpflichtet.
Die aktuell gültigen Netzentgelte entnehmen Sie bitte der Homepage des Netzbetreibers in Krefeld (ngn-mbh.de).
SWK Gas Ersatzversorgung
Für Nicht-Haushaltskunden ab einem Jahresverbrauch > 10.000 kWh
Wenn Sie als Nicht-Haushaltskunde ab einem Jahresverbrauch > 10.000 kWh in unserem Grundversorgungsgebiet ansässig sind und keinen anderen Erdgasliefervertrag abgeschlossen haben, beliefern wir Sie für maximal drei Monate mit Erdgas (gem. § 38 Absatz 2 Satz 1 EnWG). Um sicherzustellen, dass Sie danach auch weiterhin beliefert werden, müssen Sie in dieser Zeit einen Gasliefervertrag abschließen. Sprechen Sie uns für ein unverbindliches Vertragsangebot gern an.
Gaspreise für die Ersatzversorgung
Preisblatt gültig ab 01.01.2025
Netzentgelte, Steuern und Abgaben
Der Energie-Arbeitspreis versteht sich zuzüglich Netznutzungsentgelt, Bilanzierungsumlage, Konvertierungsumlage, Erdgassteuer, Konzessionsabgabe und Umsatzsteuer sowie sonstiger Steuern und Abgaben.
Erhöhen oder vermindern sich die genannten Kosten, Steuern, Abgaben bzw. Belastungen und Umlagen oder treten nach Abschluss des Vertrages weitere Steuern, Abgaben, Umlagen, Auflagen, ähnliche Belastungen (wie bspw. Belastungen aus dem nationalen Emissionshandel für Brennstoffemissionen) oder Gesetze, behördliche oder sonstige hoheitliche Maßnahmen hinzu, die sich auf die Erdgaserzeugung, den Erdgasbezug, die Erdgasweiterleitung oder den Erdgasverkauf mittelbar oder unmittelbar kostensteigernd auswirken, ist die SWK zur entsprechenden Preisanpassung berechtigt und im Fall einer sich ergebenden Kostenminderung zur entsprechenden Preisanpassung verpflichtet.
Die aktuell gültigen Netzentgelte entnehmen Sie bitte der Homepage des Netzbetreibers in Krefeld (ngn-mbh.de).