Ihr Anschluss an die Krefelder Fernwärme
Drei Bausteine für Ihre Fernwärme
Liegt Krefelder Fernwärme in Ihrer Nähe?
Sie haben Interesse an Fernwärme?
Dann schreiben Sie uns gerne an. Viele der benötigten Informationen finden Sie auf Ihrer letzten Heizabrechnung.
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Eine neue Heizungsanlange ohne eigene Investitionen?
Tipp für Vermieter
§ 556c BGB – Umlagefähigkeit im Wärmeliefercontracting oder bei der Fernwärmelieferung
Seit 01.07.2013 gilt: die Kosten eines Wärmeliefercontractings oder bei Neuanschluss an ein Fernwärmenetz sind komplett auf laufende Mietverträge anwendbar (Umlagefähigkeit), solange die neuen Kosten die bisherigen nicht übersteigen. Gilt für Mietverträge, bei denen der Mieter die Betriebskosten für Wärme oder Warmwasser zu tragen hat und die Wärme mit verbesserter Effizienz vom Wärmelieferanten geliefert wird. Sprechen Sie uns darauf an. Wir erstellen gerne eine Umlageberechnung für Sie.