Allgemeine Geschäftsbedingungen für mein SWCAR
§ 1 Gegenstand
Die SWK MOBIL GmbH (im Folgenden „SWK“) betreibt unter dem Produktnamen „mein SWCAR“ eine Buchungsplattform für einen Shuttleservice mit Kraftfahrzeugen (nachfolgend „Shuttleservice“). Die Beförderungsdienstleistung wird dabei abhängig vom jeweiligen Produkt entweder durch die SWK oder durch Dritte erbracht. Das Produkt mein SWCAR ist verkehrlich und tariflich in den Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR) integriert. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Rechtsbeziehungen im Zusammenhang mit der Bereitstellung und Nutzung der Buchungsplattform und der Erbringung und Nutzung der über die Buchungsplattform gebuchten Beförderungsdienstleistung des Shuttleservice. Der Shuttleservice wird nur im Rahmen des für die jeweilige Stadt geltenden Produkt- und Betriebskonzeptes und im Rahmen der aktuellen Verfügbarkeit und Auslastung angeboten. Der Kunde hat keinen Anspruch auf eine ständige Verfügbarkeit des Shuttleservice und die Erbringung von bestimmten Beförderungsdienstleistungen. Der Erfüllungsort für die Erbringung der Beförderungsdienstleistung ist das Gebiet der Stadt Krefeld.
§ 2 Registrierung
Voraussetzung für die Nutzung des Shuttleservice ist zunächst die Installation der von SWK im Google Play Store und im Apple Store kostenfrei zum Download angebotenen mein SWCAR-Applikation („App“) auf einem mobilen Endgerät und die darüber erfolgende Registrierung als Kunde. Der Kunde gibt dazu seinen Vornamen und Nachnamen an und muss die AGB [und den Datenschutz] akzeptieren.
§ 3 Buchung
Nach erfolgter Erstregistrierung (siehe § 2) bucht der Kunde den Shuttleservice unter Nutzung der App. Bei der Buchung über die App sendet der Kunde zunächst eine unverbindliche Fahrtanfrage und gibt dabei die gewünschte Start- und Zieladresse der Beförderungsdienstleistung an. Soweit der Kunde seine Geolocation freigibt, wird die geortete Location als Startadresse übernommen, andernfalls ist eine manuelle Eingabe durch den Kunden erforderlich. Nach Absenden der Anfrage prüft das System, ob ein Shuttleservice vorhanden ist, welcher innerhalb der Servicezeit bereitgestellt werden kann. Unter Servicezeit ist die Zeitspanne zwischen Eingang der Anfrage des Kunden und Bereitstellung des Shuttlefahrzeugs am vom Kunden angefragten Startpunkt zu verstehen. Für mein SWCAR ist eine Servicezeit von max. 30 Minuten hinterlegt. Sollte eine Bereitstellung des Shuttlefahrzeugs nicht innerhalb der Servicezeit möglich sein, wird die unverbindliche Fahrtanfrage des Kunden nicht bestätigt und der Kunde darüber informiert.. Befindet sich ein Fahrzeug innerhalb der Servicezeit in Reichweite, erhält der Kunde ein Angebot, welches die folgenden Informationen enthält:
• voraussichtliche Abholzeit
• voraussichtliche Ankunftszeit
• Preis
• voraussichtliche Wegstrecke
• Weg vom Standort zum Abholort (auf einer Karte visualisiert)
• Weg vom Abholort zum Ankunftsort (auf einer Karte visualisiert)
• Weg vom Ankunftsort zum Zielort (auf einer Karte visualisiert)
• Zeitraum für die Gültigkeit des Angebots
• Angaben zum Transportdienstleister
Der Kunde hat dann die Möglichkeit, die Fahrt innerhalb des angegebenen Gültigkeitszeitraums zu den angegebenen Bedingungen zu buchen und dadurch das Angebot anzunehmen. Die SWK wird die Buchung bestätigen und den Kunden über die App laufend über den Status der Transportdienstleistung informieren. Nimmt der Kunde innerhalb des angegebenen Gültigkeitszeitraums keine Buchung vor, verfällt das Angebot.
§ 4 Vergütung und Beförderungsvertrag
Die Nutzung der App und der Hotline ist für den Kunden kostenfrei, bis auf die anfallenden und vom Kunden zu tragenden Verbindungskosten. Mit der Buchung kommt zwischen dem Kunden und der SWK ein Beförderungsvertrag über die Beförderungsdienstleistung zustande und der Kunde schuldet gegenüber der SWK den bei der Buchung angegebenen Fahrpreis, sofern nicht einer der in § 6 bezeichneten Umstände eintritt, die zur Stornierung der Buchung aufgrund vom Kunden nicht zu vertretender Unmöglichkeit der Durchführung der Beförderungsdienstleistung führen. Der Fahrpreis entspricht dem relationsbezogenen Verbindungspreis gem. dem gültigen VRR-Gemeinschaftstarif für on-demand-Verkehre.
§ 5 Fahrtberechtigung / Bezahlung
Der Kunde muss bei Fahrtantritt über eine gültige Fahrtberechtigung verfügen. Die Fahrtberechtigung wird nachgewiesen über einen bei der Buchung über die App bereitgestellten Buchungscode. Zusätzlich müssen Kunden, die zu einem ermäßigten Tarif gebucht haben Ihre Fahrkarte gem. VRR-Tarifbestimmungen oder Ihren Schwerbehindertenausweis (Ausweis, Beiblatt und gültige Wertmarke) bei Zustieg ins Shuttle (Fahrtantritt) dem Fahrpersonal unaufgefordert vorzeigen. Nur die Originalfahrkarte bzw. der Originalausweis werden anerkannt. Der Fahrer ist zu einer Kontrolle bzw. Prüfung der Fahrkarte bzw. des Schwerbehindertenausweises berechtigt. Der Kunde ist zur Aushändigung der Fahrkarte / des Schwerbehindertenausweises an den Fahrer zu Prüf- und Kontrollzwecken verpflichtet.
Der Zahl- bzw. Abbuchungsvorgang zur Beförderungsleistung wird erst nach Abschluss der Beförderungsleistung ausgelöst.
Eine Zahlung im Shuttle ist weder bar noch elektronisch möglich
Der SWK bzw. dem jeweiligen Transportdienstleister steht es frei, zukünftig auch andere Zahlsysteme anzubieten; in diesem Fall werden Kunden hierüber und die dazu geltenden Bedingungen informiert.
§ 6 Nichtausführung einer Buchung (Stornierung)
Wird die Buchung aus Gründen nicht ausgeführt, die nicht durch den Kunden zu vertreten sind (z.B. Stornierung durch den Fahrer aufgrund eines technischen Defekts, Unfalls, o.ä.), tritt SWK von dem Beförderungsvertrag zurück. In diesem Fall wird der Zahl- und Abbuchungsvorgang nicht ausgelöst und der Kunde schuldet der SWK keinen Fahrpreis.
Liegen die Gründe für das Nichtausführen der Buchung im Verhalten des Kunden gilt folgendes:
• Erscheint der Kunde zur über die App angegebenen Abfahrtzeit nicht am vorgegebenen Abholort („No-show“), wird eine Gebühr in Höhe von 3,00 € in Rechnung gestellt, die Abbuchung des Fahrpreises entfällt.
• Storniert der Kunde die von ihm gebuchte und von SWK über die App bestätigte Fahrt bis zum Eintreffen des Fahrzeugs am festgesetzten Abholort, entstehen dem Kunden keine Kosten.
• Wenn sich die gebuchte Abfahrt des Shuttles wider Erwarten über die Servicezeit hinaus verzögert, ist der Kunde berechtigt, die gebuchte und von SWK über die App bestätigte Fahrt unter Nutzung des dafür in der App vorgesehenen Bedienfeldes zu stornieren, ohne dass dem Kunden hierdurch Kosten entstehen.
SWK behält sich vor, Kunden bei überdurchschnittlich häufigen Stornierungen oder Nichterscheinen am Abholort künftig keine Beförderungsdienstleistung des Shuttleservice mehr anzubieten.
§ 7 Haftung
Die Haftung von SWK im Zusammenhang mit der Erbringung und Nutzung des Shuttleservices einschließlich des Zugriffs auf die dazu bereitgestellten Anwendungen, Webseiten und Inhalte, mit Ausnahme der Haftung bei der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit des Kunden, ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit von SWK oder seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beschränkt. Hiervon unberührt bleibt die Haftung von SWK bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, sowie eine etwaige Haftung von SWK nach sonstigen gesetzlich zwingend anzuwendenden Vorschriften, wie bspw. dem Produkthaftungsgesetz.
§ 8 Allgemeine Nutzungsbedingungen des Shuttleservice
Ergänzend zu diesen Bedingungen gelten die jeweils gültigen Tarife – und Beförderungsbestimmungen des Verkehrsverbundes (VRR). Zudem wird darauf hingewiesen, dass:
• ein Anspruch auf Beförderung bei mein SWCAR erst bei Annahme des über die mein SWCAR App unterbreiteten Fahrtangebotes durch den Fahrgast entsteht. Ferner besteht der Anspruch nur soweit bei der Bestellung korrekte und vollständige Angaben zur Personenzahl und zu mitgeführten Gegenständen gemacht worden sind,
• das Fahrpersonal des Shuttlefahrzeugs in Abhängigkeit der aktuell herrschenden verkehrlichen Rahmenbedingungen (z.B. Verkehrslage, Sichtverhältnisse, Witterung, etc.) berechtigt ist, den genauen Haltepunkt zum Fahrgastwechsel abweichend zu der Angabe in der App festzulegen,
• im Shuttleservice mein SWCAR ausschließlich die Mitnahme von in der Gepäckablagefläche des Fahrzeugs verstaubaren, zusammenklappbaren Fahrrädern (Handgepäck) möglich ist,
• bei wiederholt festgestellter missbräuchlicher Nutzung des Shuttleservice (z.B. für reine Spaßfahrten) eine Sperrung des Kundenkontos erfolgen kann.
§ 9 Datenschutz
SWK ist berechtigt, personenbezogene Daten des Kunden nur für Zwecke der Durchführung der Transportleistung und deren Buchung zu erheben, zu verarbeiten und zu nutzen. Ohne Einwilligung des Kunden werden darüber hinaus keine Daten an Dritte weitergegeben. Weitere Informationen zum Datenschutz finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
§ 10 Änderungen von App, Service und AGB
SWK ist uneingeschränkt berechtigt, die App oder den Service nach eigenem Ermessen in jeglicher Form zu verändern, insbesondere im Hinblick auf Weiterentwicklung, Verbesserung oder Fehlerbehebung von App und Service. Die SWK ist ebenso berechtigt, ab einem beliebigen Zeitpunkt die App nicht mehr anzubieten und den Service ganz oder teilweise einzustellen; eine Kündigung gegenüber dem Kunden ist hierzu nicht erforderlich. Im Falle einer Einstellung der Services durch SWK werden noch gültige Guthaben auf eine vom Kunden angegebene Bankverbindung bei einer inländischen Bank überwiesen.
§ 11 Löschung des Kundenkontos
Dem Kunden steht es frei, dass mit der Registrierung eingerichtete Kundenkonto jederzeit durch eine formlose E-Mail an den Kundenservice der SWK wieder zu löschen, wenn er den Shuttleservice nicht mehr in Anspruch nehmen möchte. Hierbei ist zu beachten, dass zugebuchte Fahrscheine oder Guthaben (bspw. im Rahmen von Promotion-Aktionen oder zur Abwicklung von Supportfällen) nicht zurückgegeben werden können oder ausgezahlt werden.
§ 12 Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht. Mündliche Nebenabsprachen bestehen nicht. Die Rechtsunwirksamkeit einzelner Teile und Bestimmungen dieser AGB berühren deren Gültigkeit im Übrigen nicht. Die SWK ist jederzeit berechtigt die vorliegenden AGB zu ändern. Die SWK informiert den Kunden hierüber mit Hilfe der App. Eine Weiternutzung der Shuttleservices ist in diesem Fall erst nach Zustimmung des Kunden zu den geänderten AGB möglich.
Die SWK MOBIL GmbH (im Folgenden „SWK“) betreibt unter dem Produktnamen „mein SWCAR“ eine Buchungsplattform für einen Shuttleservice mit Kraftfahrzeugen (nachfolgend „Shuttleservice“). Die Beförderungsdienstleistung wird dabei abhängig vom jeweiligen Produkt entweder durch die SWK oder durch Dritte erbracht. Das Produkt mein SWCAR ist verkehrlich und tariflich in den Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR) integriert. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Rechtsbeziehungen im Zusammenhang mit der Bereitstellung und Nutzung der Buchungsplattform und der Erbringung und Nutzung der über die Buchungsplattform gebuchten Beförderungsdienstleistung des Shuttleservice. Der Shuttleservice wird nur im Rahmen des für die jeweilige Stadt geltenden Produkt- und Betriebskonzeptes und im Rahmen der aktuellen Verfügbarkeit und Auslastung angeboten. Der Kunde hat keinen Anspruch auf eine ständige Verfügbarkeit des Shuttleservice und die Erbringung von bestimmten Beförderungsdienstleistungen. Der Erfüllungsort für die Erbringung der Beförderungsdienstleistung ist das Gebiet der Stadt Krefeld.
§ 2 Registrierung
Voraussetzung für die Nutzung des Shuttleservice ist zunächst die Installation der von SWK im Google Play Store und im Apple Store kostenfrei zum Download angebotenen mein SWCAR-Applikation („App“) auf einem mobilen Endgerät und die darüber erfolgende Registrierung als Kunde. Der Kunde gibt dazu seinen Vornamen und Nachnamen an und muss die AGB [und den Datenschutz] akzeptieren.
§ 3 Buchung
Nach erfolgter Erstregistrierung (siehe § 2) bucht der Kunde den Shuttleservice unter Nutzung der App. Bei der Buchung über die App sendet der Kunde zunächst eine unverbindliche Fahrtanfrage und gibt dabei die gewünschte Start- und Zieladresse der Beförderungsdienstleistung an. Soweit der Kunde seine Geolocation freigibt, wird die geortete Location als Startadresse übernommen, andernfalls ist eine manuelle Eingabe durch den Kunden erforderlich. Nach Absenden der Anfrage prüft das System, ob ein Shuttleservice vorhanden ist, welcher innerhalb der Servicezeit bereitgestellt werden kann. Unter Servicezeit ist die Zeitspanne zwischen Eingang der Anfrage des Kunden und Bereitstellung des Shuttlefahrzeugs am vom Kunden angefragten Startpunkt zu verstehen. Für mein SWCAR ist eine Servicezeit von max. 30 Minuten hinterlegt. Sollte eine Bereitstellung des Shuttlefahrzeugs nicht innerhalb der Servicezeit möglich sein, wird die unverbindliche Fahrtanfrage des Kunden nicht bestätigt und der Kunde darüber informiert.. Befindet sich ein Fahrzeug innerhalb der Servicezeit in Reichweite, erhält der Kunde ein Angebot, welches die folgenden Informationen enthält:
• voraussichtliche Abholzeit
• voraussichtliche Ankunftszeit
• Preis
• voraussichtliche Wegstrecke
• Weg vom Standort zum Abholort (auf einer Karte visualisiert)
• Weg vom Abholort zum Ankunftsort (auf einer Karte visualisiert)
• Weg vom Ankunftsort zum Zielort (auf einer Karte visualisiert)
• Zeitraum für die Gültigkeit des Angebots
• Angaben zum Transportdienstleister
Der Kunde hat dann die Möglichkeit, die Fahrt innerhalb des angegebenen Gültigkeitszeitraums zu den angegebenen Bedingungen zu buchen und dadurch das Angebot anzunehmen. Die SWK wird die Buchung bestätigen und den Kunden über die App laufend über den Status der Transportdienstleistung informieren. Nimmt der Kunde innerhalb des angegebenen Gültigkeitszeitraums keine Buchung vor, verfällt das Angebot.
§ 4 Vergütung und Beförderungsvertrag
Die Nutzung der App und der Hotline ist für den Kunden kostenfrei, bis auf die anfallenden und vom Kunden zu tragenden Verbindungskosten. Mit der Buchung kommt zwischen dem Kunden und der SWK ein Beförderungsvertrag über die Beförderungsdienstleistung zustande und der Kunde schuldet gegenüber der SWK den bei der Buchung angegebenen Fahrpreis, sofern nicht einer der in § 6 bezeichneten Umstände eintritt, die zur Stornierung der Buchung aufgrund vom Kunden nicht zu vertretender Unmöglichkeit der Durchführung der Beförderungsdienstleistung führen. Der Fahrpreis entspricht dem relationsbezogenen Verbindungspreis gem. dem gültigen VRR-Gemeinschaftstarif für on-demand-Verkehre.
§ 5 Fahrtberechtigung / Bezahlung
Der Kunde muss bei Fahrtantritt über eine gültige Fahrtberechtigung verfügen. Die Fahrtberechtigung wird nachgewiesen über einen bei der Buchung über die App bereitgestellten Buchungscode. Zusätzlich müssen Kunden, die zu einem ermäßigten Tarif gebucht haben Ihre Fahrkarte gem. VRR-Tarifbestimmungen oder Ihren Schwerbehindertenausweis (Ausweis, Beiblatt und gültige Wertmarke) bei Zustieg ins Shuttle (Fahrtantritt) dem Fahrpersonal unaufgefordert vorzeigen. Nur die Originalfahrkarte bzw. der Originalausweis werden anerkannt. Der Fahrer ist zu einer Kontrolle bzw. Prüfung der Fahrkarte bzw. des Schwerbehindertenausweises berechtigt. Der Kunde ist zur Aushändigung der Fahrkarte / des Schwerbehindertenausweises an den Fahrer zu Prüf- und Kontrollzwecken verpflichtet.
Der Zahl- bzw. Abbuchungsvorgang zur Beförderungsleistung wird erst nach Abschluss der Beförderungsleistung ausgelöst.
Eine Zahlung im Shuttle ist weder bar noch elektronisch möglich
Der SWK bzw. dem jeweiligen Transportdienstleister steht es frei, zukünftig auch andere Zahlsysteme anzubieten; in diesem Fall werden Kunden hierüber und die dazu geltenden Bedingungen informiert.
§ 6 Nichtausführung einer Buchung (Stornierung)
Wird die Buchung aus Gründen nicht ausgeführt, die nicht durch den Kunden zu vertreten sind (z.B. Stornierung durch den Fahrer aufgrund eines technischen Defekts, Unfalls, o.ä.), tritt SWK von dem Beförderungsvertrag zurück. In diesem Fall wird der Zahl- und Abbuchungsvorgang nicht ausgelöst und der Kunde schuldet der SWK keinen Fahrpreis.
Liegen die Gründe für das Nichtausführen der Buchung im Verhalten des Kunden gilt folgendes:
• Erscheint der Kunde zur über die App angegebenen Abfahrtzeit nicht am vorgegebenen Abholort („No-show“), wird eine Gebühr in Höhe von 3,00 € in Rechnung gestellt, die Abbuchung des Fahrpreises entfällt.
• Storniert der Kunde die von ihm gebuchte und von SWK über die App bestätigte Fahrt bis zum Eintreffen des Fahrzeugs am festgesetzten Abholort, entstehen dem Kunden keine Kosten.
• Wenn sich die gebuchte Abfahrt des Shuttles wider Erwarten über die Servicezeit hinaus verzögert, ist der Kunde berechtigt, die gebuchte und von SWK über die App bestätigte Fahrt unter Nutzung des dafür in der App vorgesehenen Bedienfeldes zu stornieren, ohne dass dem Kunden hierdurch Kosten entstehen.
SWK behält sich vor, Kunden bei überdurchschnittlich häufigen Stornierungen oder Nichterscheinen am Abholort künftig keine Beförderungsdienstleistung des Shuttleservice mehr anzubieten.
§ 7 Haftung
Die Haftung von SWK im Zusammenhang mit der Erbringung und Nutzung des Shuttleservices einschließlich des Zugriffs auf die dazu bereitgestellten Anwendungen, Webseiten und Inhalte, mit Ausnahme der Haftung bei der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit des Kunden, ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit von SWK oder seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beschränkt. Hiervon unberührt bleibt die Haftung von SWK bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, sowie eine etwaige Haftung von SWK nach sonstigen gesetzlich zwingend anzuwendenden Vorschriften, wie bspw. dem Produkthaftungsgesetz.
§ 8 Allgemeine Nutzungsbedingungen des Shuttleservice
Ergänzend zu diesen Bedingungen gelten die jeweils gültigen Tarife – und Beförderungsbestimmungen des Verkehrsverbundes (VRR). Zudem wird darauf hingewiesen, dass:
• ein Anspruch auf Beförderung bei mein SWCAR erst bei Annahme des über die mein SWCAR App unterbreiteten Fahrtangebotes durch den Fahrgast entsteht. Ferner besteht der Anspruch nur soweit bei der Bestellung korrekte und vollständige Angaben zur Personenzahl und zu mitgeführten Gegenständen gemacht worden sind,
• das Fahrpersonal des Shuttlefahrzeugs in Abhängigkeit der aktuell herrschenden verkehrlichen Rahmenbedingungen (z.B. Verkehrslage, Sichtverhältnisse, Witterung, etc.) berechtigt ist, den genauen Haltepunkt zum Fahrgastwechsel abweichend zu der Angabe in der App festzulegen,
• im Shuttleservice mein SWCAR ausschließlich die Mitnahme von in der Gepäckablagefläche des Fahrzeugs verstaubaren, zusammenklappbaren Fahrrädern (Handgepäck) möglich ist,
• bei wiederholt festgestellter missbräuchlicher Nutzung des Shuttleservice (z.B. für reine Spaßfahrten) eine Sperrung des Kundenkontos erfolgen kann.
§ 9 Datenschutz
SWK ist berechtigt, personenbezogene Daten des Kunden nur für Zwecke der Durchführung der Transportleistung und deren Buchung zu erheben, zu verarbeiten und zu nutzen. Ohne Einwilligung des Kunden werden darüber hinaus keine Daten an Dritte weitergegeben. Weitere Informationen zum Datenschutz finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
§ 10 Änderungen von App, Service und AGB
SWK ist uneingeschränkt berechtigt, die App oder den Service nach eigenem Ermessen in jeglicher Form zu verändern, insbesondere im Hinblick auf Weiterentwicklung, Verbesserung oder Fehlerbehebung von App und Service. Die SWK ist ebenso berechtigt, ab einem beliebigen Zeitpunkt die App nicht mehr anzubieten und den Service ganz oder teilweise einzustellen; eine Kündigung gegenüber dem Kunden ist hierzu nicht erforderlich. Im Falle einer Einstellung der Services durch SWK werden noch gültige Guthaben auf eine vom Kunden angegebene Bankverbindung bei einer inländischen Bank überwiesen.
§ 11 Löschung des Kundenkontos
Dem Kunden steht es frei, dass mit der Registrierung eingerichtete Kundenkonto jederzeit durch eine formlose E-Mail an den Kundenservice der SWK wieder zu löschen, wenn er den Shuttleservice nicht mehr in Anspruch nehmen möchte. Hierbei ist zu beachten, dass zugebuchte Fahrscheine oder Guthaben (bspw. im Rahmen von Promotion-Aktionen oder zur Abwicklung von Supportfällen) nicht zurückgegeben werden können oder ausgezahlt werden.
§ 12 Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht. Mündliche Nebenabsprachen bestehen nicht. Die Rechtsunwirksamkeit einzelner Teile und Bestimmungen dieser AGB berühren deren Gültigkeit im Übrigen nicht. Die SWK ist jederzeit berechtigt die vorliegenden AGB zu ändern. Die SWK informiert den Kunden hierüber mit Hilfe der App. Eine Weiternutzung der Shuttleservices ist in diesem Fall erst nach Zustimmung des Kunden zu den geänderten AGB möglich.