SWK Strom
Die SWK ist ihr fairer Stromversorger in Stadtwerkequalität – und das bundesweit.
Ihre Vorteile:
- 1 Jahr Energiepreisgarantie*
- Fairer Grund- und Verbrauchspreis
- TÜV ausgezeichneter Kundenservice
- Service-vor-Ort
Unsere Auszeichnungen
So einfach wechseln Sie zur SWK
1. Tarif berechnen
Geben Sie Ihre Postleitzahl ein und wählen Sie den Tarif, der am besten zu Ihnen passt.
2. Vertrag abschließen
Vertrag zum Wunschprodukt abschließen – wir kümmern uns um den Rest inkl. Kündigung.
3. Zurücklehnen und entspannen
Wir senden Ihnen unsere Vertragsbestätigung mit allen relevanten Informationen zu.
Ihre Vertragskonditionen
- Für Privatkunden mit einem Verbrauch bis 30.000 kWh im Jahr.
- Die Erstlaufzeit beträgt wahlweise 1 oder 12 Monate.
- Sofern Sie den Vertrag vor Ablauf der vereinbarten Erstvertragslaufzeit nicht fristgerecht kündigen, verlängert sich Ihr Vertrag auf unbestimmte Zeit und kann jederzeit unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat gekündigt werden.
- Über Preisanpassungen werden wir Sie sechs Wochen vor deren Wirksamkeit schriftlich informieren.
- Zum sicheren und bequemen Zahlungsverkehr können Sie das SEPA Lastschriftverfahren durch Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats nutzen. Andernfalls haben Sie die Möglichkeit der Überweisung.
Zusammensetzung unserer Strompreise
Ein Großteil unseres Strompreises setzt sich aus durch uns nicht beeinflussbare Kosten zusammen. Beispielsweise aus Steuern, Umlagen, Abgaben und gesetzlich geregelten Netznutzungsentgelten. Die übrigen Preisbestandteile fließen an die SWK. Hiervon bezieht sich der größte Teil auf den Energieeinkauf.
Aufschlag für besondere Netznutzung (bis 2024 § 19 StromNEV-Umlage):
Damit wird die Befreiung der stromintensiven Industrie von der Zahlung der Netzentgelte finanziert. So möchte die Politik die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Industrie auch in einem anspruchsvollen Marktumfeld stärken. Zudem können Verteilnetzbetreiber, die in einem besonders hohen Maß von der Integration von Erneuerbaren-Energien-Anlagen betroffen sind, einen finanziellen Ausgleich für die hierfür entstandenen Mehrkosten erhalten. Ab 2023 ist hier die Wasserstoffumlage (ehemals §118 Abs. 6 EnWG) enthalten, sie wird nicht separat ausgewiesen. 2023 liegt die Umlage bei 0,417 ct/kWh netto. 2024 liegt sie bei 0,643 ct/kWh netto. 2025 steigt der Wert auf 1,558 ct/kWh netto.
KWKG-Umlage:
Die KWKG-Umlage dient der Förderung von Anlagen mit Kraft-Wärme-Kopplung. Mit dieser Technik kann die bei der Energiegewinnung entstehende Wärme effizient genutzt werden. 2023 betrug die KWKG-Umlage 0,357 ct/kWh netto, 2024 0,275 ct/kWh netto. 2025 steigt sie auf 0,277 ct/kWh netto.
Offshore-Haftungsumlage:
Die Offshore-Umlage nach §12 EnFG dient dem beschleunigten Ausbau der Windenergie auf hoher See. Sie betrug im Jahr 2023 0,591 ct/kWh netto und 2024 0,656 ct/kWh netto. 2025 steigt sie auf 0,816 ct/kWh netto.
Stromsteuer:
Ziel dieser Steuer ist die Senkung des Energieverbrauchs. Sie hielt mit der ökologischen Steuerreform 1999 Einzug und liegt auch 2025 unverändert bei 2,050 ct/kWh netto.
Netzentgelte:
Die Gebühren für die Durchleitung des Stroms sind staatlich reguliert und variieren von Netzgebiet zu Netzgebiet. In Krefeld betragen sie 2024 8,180 ct/kWh netto im Arbeitspreis und 120,00 EUR/Jahr netto im Grundpreis. Für 2025 betragen sie dort 7,540 ct/kWh netto im Arbeitspreis und 120,00 EUR/Jahr netto im Grundpreis.
Konzessionsabgabe:
Sie wird vom Netzbetreiber an Städte und Gemeinden entrichtet, um öffentliche Verkehrswege nutzen zu dürfen. Ihre Höhe ist abhängig von der Einwohnerzahl der jeweiligen Gemeinde. In Krefeld beträgt sie 1,990 ct/kWh netto.
Umsatzsteuer:
Auf alle Abgaben und Steuern fällt zusätzlich die Umsatzsteuer in Höhe von 19 Prozent an.
Stand: 2.12.2024
Nähere Informationen zu Art und Inhalt dieser Bestandteile sind unter swk.de/privatkunden/service/fragen-und-antworten oder für Strom auf der Homepage der Übertragungsnetzbetreiber netztransparenz.de zu finden.