Energiepreise
Zusammensetzung unserer Strom- und Gaspreise
Über zwei Drittel unseres Strompreises setzen sich aus durch uns nicht beeinflussbare Kosten zusammen. Beispielsweise Steuern, Umlagen, Abgaben und gesetzlich geregelten Netznutzungsentgelten. Der Anteil dieser Aufwände liegt bei unserem Gaspreis dagegen lediglich bei der Hälfte.
So setzt sich unser Strompreis zusammen
Circa die Hälfte des Strompreises bestehen aus Steuern, Umlagen, Abgaben und gesetzlich geregelten Netznutzungsentgelten. Dieser Teil ist von uns nicht zu beeinflussen.
51 Prozent des Strompreises fließen an die SWK. Hiervon bezieht sich der größte Teil auf den Energieeinkauf.
51 Prozent des Strompreises fließen an die SWK. Hiervon bezieht sich der größte Teil auf den Energieeinkauf.
Abgaben, Umlagen, Steuern und Netznutzungsentgelte betragen 49 Prozent des Strompreises - wie setzen sich diese Posten zusammen?
- KWK-Umlage zur Förderung der Stromerzeugung aus Kraft-Wärme-Kopplung
- Umlage nach §19 Abs. 2 StromNEV zum Ausgleich der Netzentgeltbefreiung stromintensiver Betriebe
- Offshore-Umlage, um den Ausbau der Offshore-Windenergie zu beschleunigen
- Strom- bzw. Ökosteuer zur Förderung klimapolitischer Ziele
- Umsatzsteuer
- Konzessionsabgabe als Entgelt für Wegerechte in Kommunen
- Umlage für abschaltbare Lasten nach §18 AbLaV (entfällt zum 01.01.2023)
- EEG-Umlage als Ausgleich zwischen Strompreis aus konventionellen und erneuerbaren Energiequellen (entfällt zum 01.07.2022)
- Netznutzungsentgelte für die Nutzung der Stromnetze zur Durchleitung von Strom
Der Gesamtpreis beinhaltet auch ein Netznutzungsentgelt – was ist das?
Das Netznutzungsentgelt fällt für die Verteilung des Strom an. Es sind Entgelte, welche die Stromnetzbetreiber von den Energieversorgungsunternehmen – in Krefeld also von der SWK – für die Nutzung ihrer Netze zur Durchleitung der Elektrizität erheben. Ähnlich einer Mautgebühr auf Autobahnen, die zur Nutzung der Autobahn fällig wird.
So setzt sich unser Erdgas zusammen
Das Netznutzungsentgelt ähnelt der Mautgebühr auf Autobahnen und fällt für die Verteilung des Stroms und Erdgas an. Genauer handelt es sich hierbei um Entgelte, die Stromnetzbetreiber und Erdgasnetzbetreiber von Energieversorgungsunternehmen wie beispielsweise der SWK für die Nutzung ihrer Netze zur Durchleitung von Strom und Erdgas erheben.
Im Gaspreis sind Netznutzungsentgelte, Abgaben, Umlagen und Steuern enthalten – wie setzen sich diese Posten zusammen?
- die Netznutzungsentgelte für die Nutzung der Gasnetze zur Durchleitung von Gas,
- die Konzessionsabgabe als Entgelt für die Einräumung von Wegerechten in den Kommunen,
- die Erdgasteuer als Teil des Energiesteuergesetzes zur Förderung klimapolitischer Ziele im Rahmen der ökologischen Steuerreform,
- CO₂-Belastung - die Belastungen aus dem Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG),
- die Gasspeicherumlage nach § 35e EnWG zur Erfüllung von Füllstandsvorgaben für Gasspeicheranlagen (gültig ab 1.10.2022),
- die Bilanzierungsumlage zur Deckung benötigter Regel- und Ausgleichsenergie,
- die Umsatzsteuer auf die Gaslieferung und auf bestimmte Umlagen und Abgaben, auch auf die Erdgassteuer.
Der Gesamtpreis beinhaltet auch ein Netznutzungsentgelt – was ist das?
Das Netznutzungsentgelt fällt für die Verteilung des Erdgases an. Es sind Entgelte, welche die Erdgasnetzbetreiber von den Energieversorgungsunternehmen – in Krefeld also von der SWK – für die Nutzung ihrer Netze zur Durchleitung des Erdgases erheben. Ähnlich einer Mautgebühr auf Autobahnen, die zur Nutzung der Autobahn fällig wird.
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