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Videoüberwachung im SWK ServiceCenter

Zur Erhöhung Ihrer Sicherheit wird das SWK ServiceCenter videoüberwacht.

 

Information nach Artikel 13 Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO):

 

1. Firma der verantwortlichen Stelle, Anschrift, Vorstände und weitere Angaben

SWK AG, St. Töniser Str. 124, 47804 Krefeld

Vorstand:
Carsten Liedtke (Sprecher) und Kerstin Abraham

Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten:
SWK AG, St. Töniser Str. 124, 47804 Krefeld,
E-Mail: Datenschutzbeauftragter@swk.de

 

2. Zweck des Einsatzes von Videoüberwachungsanlagen im SWK ServiceCenter

Erhöhung der Sicherheit der Kunden sowie der Mitarbeiter
Abschreckung von gewaltbereiten Personen
Strafverfolgung bei Vandalismus, Körperverletzung, sexueller Belästigung, Eigentumsdelikten oder anderer strafrechtlich relevanter Delikte
Klärung von etwaigen zivilrechtlichen Ansprüchen
Speicherung sicherheitsrelevanter Betriebsereignisse
Die berechtigten Interessen der speichernden Stelle nach Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f Datenschutzgrundverordnung sind im Wesentlichen mit den vorstehend aufgeführten Zwecken identisch.
Gesetzliche Grundlage: § 4 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) Videoüberwachung öffentlich zugänglicher Räume“ , Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO)

 

3. Empfänger, denen die Daten mitgeteilt werden können

Aufzeichnungen werden nur auf Anforderung von Polizeibehörden, Staatsanwaltschaft, gerichtlicher Anordnung, bei Anforderung als Beweismittel im Rahmen von gerichtlichen Prozessen oder bei außergerichtlicher Anforderung durch Rechtsanwälte herausgegeben.
Innerhalb der SWK erhalten diejenigen Stellen Ihre Daten, die diese zur Erfüllung der genannten Zwecke und Rechtsgrundlagen benötigen. Alle entsprechenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind bei uns zur Einhaltung der datenschutzrechtlichen Rahmenbedingungen verpflichtet.

 

4. Betroffene Personen

Kunden, Mitarbeiter der SWK, Mitarbeiter von Auftragnehmern, sonstige Personen die sich im Bereich der Videoüberwachung aufhalten

 

5. Speicherdauer

Die Speicherfrist für die Kameras beträgt maximal 120 Stunden.
Die Aufzeichnungen werden automatisch überschrieben. Bei einem Vorfall kann eine separate Speicherung der Videoaufzeichnung erfolgen. Sofern Videoaufzeichnungen als Beweismittel für die straf- und/oder zivilrechtliche Verfolgung gespeichert werden, erfolgt die Löschung entsprechend der Verjährungsvorschriften.

 

6. Betroffenenrechte

Recht auf Auskunft: Auskunftsersuchen sind an die unter Nr. 1. aufgeführte Anschrift zu richten.
Recht auf Berichtigung: Dieses Recht ist dahingehend eingeschränkt, dass die Videoaufzeichnungen technisch nicht verändert werden können.
Recht auf Löschung: Das Recht auf Löschung wird, sofern keine zweckgebundene Speicherung erfolgt, durch das automatische Überschreiben der Daten umgesetzt.
Recht auf Einschränkung der Verarbeitung: Dieses Recht wird aufgrund der automatisierten Datenlöschung durch Überschreiben und der Zweckbindung bei einer Speicherung berücksichtigt.
Recht auf Datenübertragbarkeit: Dieses Recht ist technisch eingeschränkt, da die Daten verschlüsselt gespeichert werden und nur mit einer speziellen Software entschlüsselt werden können, zudem kann eine Übertragung möglicherweise die Rechte Dritter beeinträchtigen.
Recht auf Widerspruch: Dieses Recht wird aufgrund der automatisierten Datenlöschung durch Überschreiben und der Zweckbindung bei einer Speicherung berücksichtigt.
Beschwerderecht: Beschwerden können jederzeit an den betrieblichen Datenschutzbeauftragten adressiert werden (Kontaktdaten siehe Punkt 1). Daneben besteht die Möglichkeit einer Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde für den Datenschutz (LDI NRW).