SWK Fernwärme - eine gute Wahl
Preise und Versorgungsbedingungen
Fernwärme- oder Fernkälte-Verbrauchserfassungs- und -Abrechnungsverordnung
SWK Fernwärme: Daten und Fakten
1. Primärenergiefaktor
Die Krefelder Fernwärme erzielt Bestnoten: Mit einem exzellenten Primärenergiefaktor von 0,23 und einem niedrigen CO2-Emissionsfaktor von 34,2 gCO2eq/kWh bescheinigt uns die Zertifizierung eine besonders klimafreundliche Wärme. Diese Zertifizierung gilt bis Ende 2024 und wird aktuell für die Folgejahre neu zertifiziert.
2. Energiemix
2023 betrugen die Netzverluste 37.948 MWh (15,33%). Wir arbeiten stetig an einer Optimierung unseres Netzes.
Abrechnungsjahr | FFVAV, GEG (gCO2eq/kWh) | CO2KostAufG* (gCO2eq/kWh) |
2023 | 34,2 | 51,6 |
*Im Gegensatz zu bisherigen Regelungen hat der Gesetzgeber beim CO2KostAufG zu einer anderen Allokationsmethode gegriffen. Dadurch weichen die Werte ab. Eine Übersicht über die gängigen Allokationsmethoden finden Sie hier(LINK).
Jahr | Erdgas (BEHG) EUR/kg CO2 | Fernwärme Krefeld EUR/kg CO2 |
2023 | 0,035 | 0,06 |
Gesetz zur Kohlendioxidkostenaufteilung
Zusammenfassung der wichtigsten Punkte
- Das neue CO₂KostAufG gilt nur für brennstoffbetriebene Heizungen und Fernwärmeanschlüsse, bei denen fossile Brennstoffe zur Wärmeerzeugung eingesetzt werden (z.B. Gasheizungen, Ölheizungen und Fernwärmeheizungen).
- Es gilt nicht für strombetriebene Heizungen (z.B. Wärmepumpen, Nachtspeicherheizungen).
- Die Aufteilung der CO₂ Kosten wird für die meisten Vermieter und Mieter erst ab 2024 relevant.
Nach §11Abs. 2 CO₂KostAufG wird die Aufteilung erst bei vollständigen Abrechnungszeiträumen relevant, die ab dem 01. Januar 2023 beginnen.
Hierfür ist der Abrechnungszeitraum der Nebenkosten zwischen Vermieter und Mieter ausschlaggebend, nicht der Abrechnungszeitraum der Gas- oder Wärmerechnung mit der SWK. - Je nach Versorgungssituation sind entweder die Mieter oder Vermieter verpflichtet, die Aufteilung vorzunehmen. Die SWK als Brennstoff- und Wärmelieferant muss die zur Aufteilung erforderlichen Daten auf der Abrechnung bereitstellen.
Hinweis zu den Werten nach CO2KostAufG
Die Werte gemäß CO₂ KostAufG erhalten Sie auf Ihrer Abrechnung. Folgende Werte finden Sie dort:
- Die Brennstoffemissionen der Brennstoff- oder Wärmelieferung in Kilogramm Kohlendioxid
- Preisbestandteil der Kohlendioxidkosten für die gelieferte oder zur Wärmeerzeugung notwendigen Brennstoffmenge
- Heizwertbezogener Emissionsfaktor in kg/kWh und Energiegehalt in kWh
- den Energiegehalt der gelieferten oder zur Wärmeerzeugung eingesetzten Brennstoffmenge in Kilowattstunden
Hinweis für Fernwärmekunden: Sollten Sie Ihre Abrechnung bereits ohne die entsprechenden Werte erhalten haben, so erhalten Sie von uns ein Schreiben, welches die für die Aufteilung der CO2-Kosten nötigen Angaben beinhaltet.
Berechnungshilfe
Beispiele zur Veranschaulichung
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1. Beispiel: Zentralheizung, bei der der Vermieter die Nebenkosten kalenderjährlich auf die Mieter umlegt
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2. Beispiel: Zentralheizung, bei der der Vermieter die Nebenkosten jahresübergreifend auf die Mieter umlegt
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3. Beispiel: Gas-Etagenheizung, bei der der Mieter die Gasrechnung erhält
Begriffserläuterungen
Brennwert (Ihr Verbrauch laut Rechnung)
Der Brennwert berücksichtigt die Kondensation der im Wasserdampf enthaltenen Wärme. Das bedeutet, dass der Brennwert die zusätzliche Energiemenge misst, die bei der Kondensation des Wasserdampfes freigesetzt wird.
Heizwert
- Bei der Verbrennung von Erdgas wird die freigesetzte Energie gemessen, ohne den im entstehenden Wasserdampf enthaltenen Wasserdampf zu kondensieren. Der Heizwert berücksichtigt also nicht die Wärme, die bei der Kondensation des Wasserdampfes entsteht.
- Für die Aufteilung nach Gesetz wird der Heizwert herangezogen.
- Für die Umrechnung von Brenn- zu Heizwert im Rahmen des CO₂ KostAufG wird die Emissionsberichterstattungsverordnung 2030 (EBeV 2030) herangezogen.
Emissionsfaktor
Der Emissionsfaktor gibt an, wie viel Kilogramm (kg) oder Tonnen CO₂ beim Einsatz einer definierten Menge eines Energieträgers freigesetzt werden.
Die Werte, die als Grundlage für das Gesetz dienen, sind in der EBeV 2030 hinterlegt.
Finnische Methode
Verteilung: Diese Methode teilt die Gesamtkosten für die Energieerzeugung und -verteilung proportional zu der tatsächlichen Nutzung des Systems durch die beteiligten Parteien auf.
Ansatz: Der Fokus liegt auf der fairen und transparenten Aufteilung der gesamten Kosten entsprechend der jeweiligen Nutzung der Infrastruktur.
Stromgutschriftmethode
Verteilung: Diese Methode schreibt den Nutzen, der aus der Nutzung eines gemeinsamen Energiesystems entsteht, den beteiligten Akteuren gut.
Ansatz: Hier wird der Nutzen oder der Vorteil der gemeinsamen Nutzung eines Systems den Nutzern gutgeschrieben, um eine faire Verteilung der Kosten oder Erträge zu gewährleisten.