Hinweis:
Aktuell werden die Werte nach CO2KostAufG ermittelt und wir arbeiten an einer systemseitigen Lösung, Ihnen die Werte zur Verfügung zu stellen.
SWK Fernwärme - eine gute Wahl
Preise und Versorgungsbedingungen
Fernwärme- oder Fernkälte-Verbrauchserfassungs- und -Abrechnungsverordnung
SWK Fernwärme: Daten und Fakten
Damit, und Netzverlusten von 37.948 MWh (15,33%), erfüllen wir sowohl die Anforderungen des GebäudeEnergieGesetz (GEG) in Deutschland als auch die Anforderungen an Effiziente Fernwärme nach der EU-Effizienz-Richtlinie.
Für Sie bedeutet das eine besonders zukunftstfähige Wärmeversorgung und eine sehr gute Ausgangsbasis für mögliche Fördermittelbedingungen von Bund und Land.
Gesetz zur Kohlendioxidkostenaufteilung
Seit dem 01. Januar 2023 gilt das Gesetz zur Aufteilung der Kohlendioxidkosten (kurz: CO₂KostAufG) mit dem Ziel, die entstehenden CO₂ Kosten anhand der Einflussmöglichkeiten zwischen Vermietern und Mietern aufzuteilen.
Aktuell werden die Werte nach CO2KostAufG ermittelt und wir arbeiten an einer systemseitigen Lösung, Ihnen die Werte zur Verfügung zu stellen.
Zusammenfassung der wichtigsten Punkte
- Das neue CO₂KostAufG gilt nur für brennstoffbetriebene Heizungen und Fernwärmeanschlüsse, bei denen fossile Brennstoffe zur Wärmeerzeugung eingesetzt werden (z.B. Gasheizungen, Ölheizungen und Fernwärmeheizungen).
- Es gilt nicht für strombetriebene Heizungen (z.B. Wärmepumpen, Nachtspeicherheizungen).
- Die Aufteilung der CO₂ Kosten wird für die meisten Vermieter und Mieter erst ab 2024 relevant.
Nach §11Abs. 2 CO₂KostAufG wird die Aufteilung erst bei vollständigen Abrechnungszeiträumen relevant, die ab dem 01. Januar 2023 beginnen.
Hierfür ist der Abrechnungszeitraum der Nebenkosten zwischen Vermieter und Mieter ausschlaggebend, nicht der Abrechnungszeitraum der Gas- oder Wärmerechnung mit der SWK. - Je nach Versorgungssituation sind entweder die Mieter oder Vermieter verpflichtet, die Aufteilung vorzunehmen. Die SWK als Brennstoff- und Wärmelieferant muss die zur Aufteilung erforderlichen Daten auf der Abrechnung bereitstellen.
Hinweis zu den Werten nach CO2KostAufG
Wenn Sie mit Fernwärme heizen:
Wenn Sie mit Erdgas heizen:
Die Werte gemäß CO₂ KostAufG erhalten Sie auf Ihrer Abrechnung. Folgende Werte finden Sie dort:
- Die Brennstoffemissionen der Brennstoff- oder Wärmelieferung in Kilogramm Kohlendioxid
- Preisbestandteil der Kohlendioxidkosten für die gelieferte oder zur Wärmeerzeugung notwendigen Brennstoffmenge
- Heizwertbezogener Emissionsfaktor in kg/kWh und Energiegehalt in kWh
- den Energiegehalt der gelieferten oder zur Wärmeerzeugung eingesetzten Brennstoffmenge in Kilowattstunden
Begriffserläuterungen
Brennwert (Ihr Verbrauch laut Rechnung)
Der Brennwert berücksichtigt die Kondensation der im Wasserdampf enthaltenen Wärme. Das bedeutet, dass der Brennwert die zusätzliche Energiemenge misst, die bei der Kondensation des Wasserdampfes freigesetzt wird.
Heizwert
- Bei der Verbrennung von Erdgas wird die freigesetzte Energie gemessen, ohne den im entstehenden Wasserdampf enthaltenen Wasserdampf zu kondensieren. Der Heizwert berücksichtigt also nicht die Wärme, die bei der Kondensation des Wasserdampfes entsteht.
- Für die Aufteilung nach Gesetz wird der Heizwert herangezogen.
- Für die Umrechnung von Brenn- zu Heizwert im Rahmen des CO₂ KostAufG wird die Emissionsberichterstattungsverordnung 2030 (EBeV 2030) herangezogen
Emissionsfaktor
Der Emissionsfaktor gibt an, wie viel Kilogramm (kg) oder Tonnen CO₂ beim Einsatz einer definierten Menge eines Energieträgers freigesetzt werden.
Die Werte, die als Grundlage für das Gesetz dienen, sind in der EBeV 2030 hinterlegt.
Berechnungshilfe
Beispiele zur Veranschaulichung
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1. Beispiel: Zentralheizung, bei der der Vermieter die Nebenkosten kalenderjährlich auf die Mieter umlegt
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2. Beispiel: Zentralheizung, bei der der Vermieter die Nebenkosten jahresübergreifend auf die Mieter umlegt
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3. Beispiel: Gas-Etagenheizung, bei der der Mieter die Gasrechnung erhält