
Wärmepumpen leisten einen wichtigen Beitrag zur Energiewende. Nach § 22 des Energiefinanzierungsgesetzes (EnFG) sollen Betreiberinnen und Betreiber von Wärmepumpen an einem eigenen Zähler seit dem 1.1.2023 von reduzierten Netzentgelten profitieren.
Ihr Beitrag zur Energiewende wird unterstützt, indem die Bundesregierung zwei der Umlagen auf den Strompreis deutlich reduziert. Hierbei wird die KWKG-Umlage und die Offshore-Netzumlage auf „Null“ (0,00 Cent pro Kilowattstunde) reduziert. Die gesetzliche Grundlage dafür ist § 22 des Energiefinanzierungsgesetzes (EnFG).
* Als „Unternehmen in Schwierigkeiten“ definiert § 2 Nr. 20 EnFG „ein Unternehmen in Schwierigkeiten im Sinn der Mitteilung der Kommission - Leitlinien für staatliche Beihilfen zur Rettung und Umstrukturierung nichtfinanzieller Unternehmen in Schwierigkeiten (ABl. C 249 vom 31.7.2014)“ – sofern Sie Anlass zu Zweifeln haben, ob Ihr Unternehmen unter diese Definition fällt, sollten Sie Rechtsrat einholen.