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Wärmepumpe

Reduzierung für Wärmepumpen-Strom

Wärmepumpen leisten einen wichtigen Beitrag zur Energiewende. Nach § 22 des Energiefinanzierungsgesetzes (EnFG) sollen Betreiberinnen und Betreiber von Wärmepumpen an einem eigenen Zähler seit dem 1.1.2023 von reduzierten Netzentgelten profitieren.

Was bedeutet die Privilegierung für Wärmepumpen-Strom genau?

Ihr Beitrag zur Energiewende wird unterstützt, indem die Bundesregierung zwei der Umlagen auf den Strompreis deutlich reduziert. Hierbei wird die KWKG-Umlage und die Offshore-Netzumlage auf „Null“ (0,00 Cent pro Kilowattstunde) reduziert. Die gesetzliche Grundlage dafür ist § 22 des Energiefinanzierungsgesetzes (EnFG).

Welche Voraussetzungen sind für die Privilegierung zu erfüllen?

  • Ihre Wärmepumpe ist elektrisch betrieben.
  • Die Wärmepumpe wurde an einen separaten Zählpunkt für den Wärmepumpenstrom angebunden.
  • Es bestehen keine offenen Rückforderungsansprüche aus EU-Beihilfebeschlüssen.
  • Sie sind kein Unternehmen in Schwierigkeiten im Sinne des EnFG*.
  • Sie melden sich bis zum 27.3. über das unten aufgeführte Formular. Nur so haben wir als Energielieferant die Möglichkeit Ihre Anfrage pünktlich bis zum 31.3. beim Netzbetreiber zu melden.

* Als „Unternehmen in Schwierigkeiten“ definiert § 2 Nr. 20 EnFG „ein Unternehmen in Schwierigkeiten im Sinn der Mitteilung der Kommission - Leitlinien für staatliche Beihilfen zur Rettung und Umstrukturierung nichtfinanzieller Unternehmen in Schwierigkeiten (ABl. C 249 vom 31.7.2014)“ – sofern Sie Anlass zu Zweifeln haben, ob Ihr Unternehmen unter diese Definition fällt, sollten Sie Rechtsrat einholen.

Jetzt Privilegierung anmelden

Hiermit beantrage ich die Verringerung der Offshore-Netzumlage und KWKG-Umlage nach § 22 EnFG für das Jahr 2025.

Ich bestätige in diesem Zuge, dass:

  • der Strom in einer elektrisch angetriebenen Wärmepumpe verbraucht wird,
  • die Wärmepumpe über einen eigenen Zählpunkt mit dem Netz verbunden ist,
  • ich kein Unternehmen in Schwierigkeiten1 bin und
  • keine offenen Rückforderungsansprüche aufgrund eines Beschlusses der Europäischen Kommission zur Feststellung der Unzulässigkeit einer Beihilfe und ihrer Unvereinbarkeit mit dem europäischen Binnenmarkt gegen mich bestehen.

Informationen zur Datenverarbeitung erhalten Sie in der Datenschutzerklärung der SWK.

FAQs zur Privilegierung