
Reduzierung für Wärmepumpen-Strom
Wärmepumpen leisten einen wichtigen Beitrag zur Energiewende. Nach § 22 des Energiefinanzierungsgesetzes (EnFG) sollen Betreiberinnen und Betreiber von Wärmepumpen an einem eigenen Zähler seit dem 1.1.2023 von reduzierten Netzentgelten profitieren.
Was bedeutet die Privilegierung für Wärmepumpen-Strom genau?
Ihr Beitrag zur Energiewende wird unterstützt, indem die Bundesregierung zwei der Umlagen auf den Strompreis deutlich reduziert. Hierbei wird die KWKG-Umlage und die Offshore-Netzumlage auf „Null“ (0,00 Cent pro Kilowattstunde) reduziert. Die gesetzliche Grundlage dafür ist § 22 des Energiefinanzierungsgesetzes (EnFG).
Welche Voraussetzungen sind für die Privilegierung zu erfüllen?
- Ihre Wärmepumpe ist elektrisch betrieben.
- Die Wärmepumpe wurde an einen separaten Zählpunkt für den Wärmepumpenstrom angebunden.
- Es bestehen keine offenen Rückforderungsansprüche aus EU-Beihilfebeschlüssen.
- Sie sind kein Unternehmen in Schwierigkeiten im Sinne des EnFG*.
- Sie melden sich bis zum 27.3. über das unten aufgeführte Formular. Nur so haben wir als Energielieferant die Möglichkeit Ihre Anfrage pünktlich bis zum 31.3. beim Netzbetreiber zu melden.
* Als „Unternehmen in Schwierigkeiten“ definiert § 2 Nr. 20 EnFG „ein Unternehmen in Schwierigkeiten im Sinn der Mitteilung der Kommission - Leitlinien für staatliche Beihilfen zur Rettung und Umstrukturierung nichtfinanzieller Unternehmen in Schwierigkeiten (ABl. C 249 vom 31.7.2014)“ – sofern Sie Anlass zu Zweifeln haben, ob Ihr Unternehmen unter diese Definition fällt, sollten Sie Rechtsrat einholen.