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So beliefern wir Sie!

Nachfolgend können Sie sich einen Überblick über all unsere Vertragsbedingungen und Preisbestandteile verschaffen

Wir helfen Ihnen gern weiter – wenn Sie Informationen zu Ihrer Belieferung mit den meinDIREKT Strom und Gasprodukten wünschen: Wir sind für Sie da. Rund um die Uhr online, telefonisch oder per Post.

SWK Stadtwerke Krefeld Strom Gas Lieferbedingungen

Unsere Energie-Lieferbedingungen

Der Neuabschluss eines Vertrages über die Belieferung von Haushaltskunden im Sinne von § 3 Nr. 22 EnWG mit Elektrizität und Erdgas außerhalb der Grundversorgung (sog. Sondervertragskunden) mit der SWK ENERGIE GmbH erfolgt zu den nachfolgend genannten Allgemeinen Strom- bzw. Gaslieferbedingungen. Für bereits mit der SWK ENERGIE GmbH bestehende Sondervertragsverhältnisse über die Belieferung von Haushaltskunden im Sinne von § 3 Nr. 22 EnWG mit Elektrizität und Erdgas gelten die nachfolgend genannten Allgemeinen Strom- und Gaslieferbedingungen frühestens ab dem 01.03.2010. Mit Wirksamwerden der nachfolgend genannten Allgemeinen Strom- und Gaslieferbedingungen ersetzen diese die bisherigen Lieferbedingungen:

Unsere AGB und Datenschutzinformationen

Zusammensetzung unserer Strom- und Gaspreise

Ein Großteil unseres Strom- und Gaspreises setzt sich aus durch uns nicht beeinflussbare Kosten zusammen. Beispielsweise aus Steuern, Umlagen, Abgaben und gesetzlich geregelten Netznutzungsentgelten. Die übrigen Preisbestandteile fließen an die SWK. Hiervon bezieht sich der größte Teil auf den Energieeinkauf.

Strom

Aufschlag für besondere Netznutzung (bis 2024 § 19 StromNEV-Umlage):
Damit wird die Befreiung der stromintensiven Industrie von der Zahlung der Netzentgelte finanziert. So möchte die Politik die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Industrie auch in einem anspruchsvollen Marktumfeld stärken. Zudem können Verteilnetzbetreiber, die in einem besonders hohen Maß von der Integration von Erneuerbaren-Energien-Anlagen betroffen sind, einen finanziellen Ausgleich für die hierfür entstandenen Mehrkosten erhalten. Ab 2023 ist hier die Wasserstoffumlage (ehemals §118 Abs. 6 EnWG) enthalten, sie wird nicht separat ausgewiesen. 2023 liegt die Umlage bei 0,417 ct/kWh netto. 2024 liegt sie bei 0,643 ct/kWh netto. 2025 steigt der Wert auf 1,558 Cent/kWh.

KWKG-Umlage:
Die KWKG-Umlage dient der Förderung von Anlagen mit Kraft-Wärme-Kopplung. Mit dieser Technik kann die bei der Energiegewinnung entstehende Wärme effizient genutzt werden. 2023 beträgt die KWKG-Umlage 0,357 ct/kWh netto, 2024 0,275 ct/kWh. 2025 steigt sie auf 0,277 Cent/kWh.

Offshore-Haftungsumlage:
Die Offshore-Umlage nach §12 EnFG dient dem beschleunigten Ausbau der Windenergie auf hoher See. Sie beträgt im Jahr 2023 0,591 ct/kWh netto und 2024 0,656 ct/kWh netto. 2025 steigt sie auf 0,816 Cent/kWh.

Stromsteuer:
Ziel dieser Steuer ist die Senkung des Energieverbrauchs. Sie hielt mit der ökologischen Steuerreform 1999 Einzug und liegt auch 2025 unverändert bei 2,050 ct/kWh netto.

Netzentgelte:
Die Gebühren für die Durchleitung des Stroms sind staatlich reguliert und variieren von Netzgebiet zu Netzgebiet.

Gas

Energiesteuer (Gassteuer):
Die Energiesteuer ist eine gesetzlich geregelte Verbrauchssteuer, die seit 1999 auf Grund des Gesetzes zur ökologischen Steuerreform erhoben wird. Besteuert wird der Verbrauch bzw. die Entnahme aus dem Netz im deutschen Steuergebiet. Die Energiesteuer für die Belieferung von Haushaltskunden mit Gas beträgt auch für 2025 unverändert 0,550 ct/kWh. Die Erhebung der Energiesteuer erfolgt durch die Zollverwaltung und fließt in den Bundeshaushalt.

Bilanzierungsumlage:
Die Bilanzierungsumlage zur Deckung benötigter Regel- und Ausgleichsenergie sank zum 1.10.2023 auf 0,000 ct/ kWh netto. Bis dahin lag die Umlage bei SLP 0,570 ct/ kWh netto und bei RLM 0,390 ct/ kWh netto.

Gasspeicherumlage:
Die Bundesregierung hat ein Gesetz beschlossen, das konkrete Mindestfüllstände der Gasspeicher an bestimmten Stichtagen vorgibt. Dies soll dazu beitragen, dass im Winter auch bei dem Ausfall von Gasimporten die Gasversorgung in Deutschland gesichert ist. Die dafür bis zum 1. April 2027 anfallenden Kosten werden über die Gasspeicherumlage finanziert, welche als Preisbestandteil mit 0,059 ct/kWh in den Gaspreis einfloss. Ab dem 1.7.2023 erhöhte sie sich auf 0,145 ct/kWh netto. Zum 1.1.2024 erhöhte sich die Gasspeicherumlage erneut auf 0,186 ct/ kWh netto. Zum 1.7.2024 stieg die Gasspeicherumlage auf 0,250 ct/ kWh netto. Zum 1.1.2025 erfährt die Gasspeicherumlage eine erneute Steigerung auf 0,299 ct/ kWh netto.

CO₂ Preis:
Der Kunde trägt zusätzlich die SWK ENERGIE GmbH treffenden Belastungen aus dem Kauf von Emissionszertifikaten nach dem Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) in der jeweils geltenden Höhe in ct/kWh („CO₂-Preis“). Dieser Preisbestandteil umfasst die Mehrkosten, die als gesetzlich festgelegter Festpreis für Erdgas unter Anrechnung (anteilig) gelieferter biogener Brennstoffe i. S. d. § 7 Abs. 4 Nr. 2 BEHG für den Verbrauch des Kunden gezahlt werden, soweit und solange das BEHG Festpreise vorsieht (voraussichtlich bis 31.12.2025). Der Festpreis für Emissionszertifikate ist in § 10 Abs. 2 BEHG festgelegt. Er wurde 2021 erstmals erhoben und ist bis zum 31.12.2025 ein jährlich steigender Festpreis. Der Preis beträgt für den Zeitraum vom 01.01.2022 bis 31.12.2022 nach aktueller Rechtslage 30,00 Euro pro Emissionszertifikat (dies entspricht der Berechtigung zur Emission einer Tonne Treibhausgas in Tonnen Kohlendioxidäquivalent im Jahr). Die Ermittlung des Kohlendioxidäquivalents, d. h. der Brennstoffemissionen von Erdgas, aufgrund derer eine Berechnung eines Preises in ct/kWh ermöglicht wird, erfolgt auf Grundlage einer gemäß § 7 Abs. 4 BEHG zu erlassender Rechtsverordnung. Der CO₂-Preis beträgt in 2023 0,544 ct/kWh netto. Die nach §10 BEHG beschlossene Erhöhung des CO₂-Preises auf 45,00 Euro pro Emissionszertifikat führt 2024 zu einem CO₂-Preis von 0,816 ct/kWh netto. Für 2025, mit Kosten von 55,00 Euro pro Emissionszertifikat, steigt der CO2-Preis erneut auf 0,998 ct/ kWh netto.

Netzentgelte:
Die Gebühren für die Durchleitung von Gas sind staatlich reguliert und variieren von Netzgebiet zu Netzgebiet.

Strom und Gas

Konzessionsabgabe:
Sie wird vom Netzbetreiber an Städte und Gemeinden entrichtet, um öffentliche Verkehrswege nutzen zu dürfen. Ihre Höhe ist abhängig von der Einwohnerzahl der jeweiligen Gemeinde.

Umsatzsteuer:
Auf alle Abgaben und Steuern fällt zusätzlich die Umsatzsteuer in Höhe von 19 Prozent an. Für den Zeitraum 1.10.2022 bis zum 31.3.2024 gilt für Erdgaslieferung ein reduzierter Umsatzsteuersatz in Höhe von 7 Prozent. Ab 1.4.2024 stieg der Umsatzsteuersatz wieder auf 19%. 

 

Stand: 2.12.2024

Nähere Informationen zu Art und Inhalt dieser Bestandteile sind unter swk.de/privatkunden/service/fragen-und-antworten oder für Strom auf der Homepage der Übertragungsnetzbetreiber netztransparenz.de und für Gas unter www.tradinghub.eu/de-de/Veröffentlichungen/Preise/Entgelte-und-Umlagen zu finden.