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Familie tobt auf der Couch

SWK Gas

Die SWK ist ihr fairer Gasversorger in Stadtwerkequalität – und das bundesweit.

Ihre Vorteile:

  • 1 Jahr Energiepreisgarantie*
  • TÜV ausgezeichneter Kundenservice
  • Service-vor-Ort

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Den Wechsel übernehmen wir für Sie - natürlich kostenlos.

Frau berechnet am Smartphone auf der Couch ihren Erdgas Tarif der SWK

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kWh

Unsere Auszeichnungen

Siegel Top Lokalversorger 2025
TÜV Siegel 2025
Siegel Studie 360

So einfach wechseln Sie zu SWK Gas

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1. Tarif berechnen

Geben Sie Ihre Postleitzahl ein und wählen Sie den Tarif, der am besten zu Ihnen passt.

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2. Vertrag abschließen

Vertrag zum Wunschprodukt abschließen – wir kümmern uns um den Rest inkl. Kündigung.

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3. Zurücklehnen und entspannen

Wir senden Ihnen unsere Vertragsbestätigung mit allen relevanten Informationen zu.

Ihre Vertragskonditionen

  • Für Privatkunden mit einem Verbrauch bis 30.000 kWh im Jahr.
  • Die Erstlaufzeit beträgt 12 Monate.
  • Sofern Sie den Vertrag vor Ablauf der vereinbarten Erstvertragslaufzeit nicht fristgerecht kündigen, verlängert sich Ihr Vertrag auf unbestimmte Zeit und kann jederzeit unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat gekündigt werden.
  • Über Preisanpassungen werden wir Sie einen Monat vor deren Wirksamkeit schriftlich informieren.
  • Zum sicheren und bequemen Zahlungsverkehr können Sie das SEPA Lastschriftverfahren durch Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats nutzen. Andernfalls haben Sie die Möglichkeit der Überweisung.

Zusammensetzung unserer Gaspreise

Ein Großteil unseres Gaspreises setzt sich aus durch uns nicht beeinflussbare Kosten zusammen. Beispielsweise aus Steuern, Umlagen, Abgaben und gesetzlich geregelten Netznutzungsentgelten. Die übrigen Preisbestandteile fließen an die SWK. Hiervon bezieht sich der größte Teil auf den Energieeinkauf.

Energiesteuer (Gassteuer):
Die Energiesteuer ist eine gesetzlich geregelte Verbrauchssteuer, die seit 1999 auf Grund des Gesetzes zur ökologischen Steuerreform erhoben wird. Besteuert wird der Verbrauch bzw. die Entnahme aus dem Netz im deutschen Steuergebiet. Die Energiesteuer für die Belieferung von Haushaltskunden mit Gas beträgt auch für 2025 unverändert 0,550 ct/kWh. Die Erhebung der Energiesteuer erfolgt durch die Zollverwaltung und fließt in den Bundeshaushalt.

Bilanzierungsumlage:
Die Bilanzierungsumlage zur Deckung benötigter Regel- und Ausgleichsenergie sank zum 1.10.2023 auf 0,000 ct/ kWh netto. Bis dahin lag die Umlage bei SLP 0,570 ct/ kWh netto und bei RLM 0,390 ct/ kWh netto.

Gasspeicherumlage:
Die Bundesregierung hat ein Gesetz beschlossen, das konkrete Mindestfüllstände der Gasspeicher an bestimmten Stichtagen vorgibt. Dies soll dazu beitragen, dass im Winter auch bei dem Ausfall von Gasimporten die Gasversorgung in Deutschland gesichert ist. Die dafür bis zum 1. April 2027 anfallenden Kosten werden über die Gasspeicherumlage finanziert, welche als Preisbestandteil mit 0,059 ct/kWh in den Gaspreis einfloss. Ab dem 1.7.2023 erhöhte sie sich auf 0,145 ct/kWh netto. Zum 1.1.2024 erhöht sich die Gasspeicherumlage auf 0,186 ct/ kWh netto. Zum 1.7.2024 steigt die Gasspeicherumlage auf 0,250 ct/ kWh netto. Zum 1.1.2025 erfährt die Gasspeicherumlage eine erneute Steigerung auf 0,299 ct/ kWh netto.

CO₂ Preis:
Der Kunde trägt zusätzlich die SWK ENERGIE GmbH treffenden Belastungen aus dem Kauf von Emissionszertifikaten nach dem Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) in der jeweils geltenden Höhe in ct/kWh („CO₂-Preis“). Dieser Preisbestandteil umfasst die Mehrkosten, die als gesetzlich festgelegter Festpreis für Erdgas unter Anrechnung (anteilig) gelieferter biogener Brennstoffe i. S. d. § 7 Abs. 4 Nr. 2 BEHG für den Verbrauch des Kunden gezahlt werden, soweit und solange das BEHG Festpreise vorsieht (voraussichtlich bis 31.12.2025). Der Festpreis für Emissionszertifikate ist in § 10 Abs. 2 BEHG festgelegt. Er wurde 2021 erstmals erhoben und ist bis zum 31.12.2025 ein jährlich steigender Festpreis. Der Preis beträgt für den Zeitraum vom 01.01.2022 bis 31.12.2022 nach aktueller Rechtslage 30,00 Euro pro Emissionszertifikat (dies entspricht der Berechtigung zur Emission einer Tonne Treibhausgas in Tonnen Kohlendioxidäquivalent im Jahr). Die Ermittlung des Kohlendioxidäquivalents, d. h. der Brennstoffemissionen von Erdgas, aufgrund derer eine Berechnung eines Preises in ct/kWh ermöglicht wird, erfolgt auf Grundlage einer gemäß § 7 Abs. 4 BEHG zu erlassender Rechtsverordnung. Der CO₂-Preis beträgt in 2023 0,544 ct/kWh netto. Die nach §10 BEHG beschlossene Erhöhung des CO₂-Preises auf 45,00 Euro pro Emissionszertifikat führt 2024 zu einem CO₂-Preis von 0,816 ct/kWh netto. Für 2025, mit Kosten von 55,00 Euro pro Emissionszertifikat, steigt der CO2-Preis erneut auf 0,998 ct/kWh netto.

Netzentgelte:
Die Gebühren für die Durchleitung von Gas sind staatlich reguliert und variieren von Netzgebiet zu Netzgebiet. In Krefeld betragen sie 2024 für einen Jahresverbrauch von 20.000 kWh 1,360 ct/kWh netto im Arbeitspreis und 84,00 EUR/Jahr netto im Grundpreis. Für 2025 erhöhen sich die Kosten bei gleichem Jahresverbrauch auf 1,461 ct/kWh netto im Arbeitspreis und 96,00 EUR/Jahr netto.

Konzessionsabgabe:
Sie wird vom Netzbetreiber an Städte und Gemeinden entrichtet, um öffentliche Verkehrswege nutzen zu dürfen. Ihre Höhe ist abhängig von der Einwohnerzahl der jeweiligen Gemeinde. Sie beträgt in der Grundversorgung Gas für Krefeld 0,330 ct/kWh netto.

Umsatzsteuer:
Auf alle Abgaben und Steuern fällt zusätzlich die Umsatzsteuer an. Für den Zeitraum 1.10.2022 bis zum 31.3.2024 gilt für Erdgaslieferung ein reduzierter Umsatzsteuersatz in Höhe von 7 Prozent. Ab 1.4.2024 steigt der Umsatzsteuersatz wieder auf 19%.

Stand: 27.11.2024

Nähere Informationen zu Art und Inhalt dieser Bestandteile sind unter swk.de/privatkunden/service/fragen-und-antworten oder für Gas unter www.tradinghub.eu/de-de/Veröffentlichungen/Preise/Entgelte-und-Umlagen zu finden.

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*Die von uns gewährte Preisgarantie umfasst für den genannten Zeitraum den Energiepreis. Von der Preisgarantie ausgeschlossen sind daher gesetzlich vorgeschriebene Steuern, Abgaben und Umlagen sowie Netznutzungsentgelte. Diese Kostenbestandteile können wir nicht beeinflussen.