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VRR Tarifreform 2025

Hier erhalten Sie alle Informationen zu VRR-Tarifreform 2025.

Mit der größten Tarifreform seit seinem Bestehen vereinfacht der Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR) zum 1. März 2025 den Nahverkehrstarif im Verbundraum.
Im Zentrum der großen Tarifreform stehen das DeutschlandTicket, der elektronische Tarif eezy und der bisherige VRR-Tarif mit deutlich reduziertem Sortiment und einfachen Strukturen.

Ein Bus steht seitlich im Vordergrund

VRR-Tarifreform 2025

Ab 1. März 2025 strafft und vereinfacht der VRR die Tarifstrukturen in seinem Verbundraum, indem er die Preisstufen von sieben auf drei reduziert.

  • Die Preisstufe K (Kurzstrecke) wird nicht mehr verfügbar sein.
  • Die Preisstufe A für Fahrten innerhalb einer Stadt und im Zwei-Waben-Tarif (z. B. St. Tönis -> Krefeld Mitte).
  • Die Preisstufe B für Fahrten bis in die Nachbarstadt oder das direkte Umland (hier ändert sich somit nichts).
  • Die Preisstufe C gilt nun VRR-weit.
  • Die Preisstufe D entfällt.

Den Fahrgästen steht künftig neben dem DeutschlandTicket und dem elektronischen Tarif eezy ein übersichtliches Basissortiment des VRR-Tarifs zur Verfügung.

Digitale Tickets

Mit dem DeutschlandTicket und dem elektronischen Tarif eezy hat sich der Kauf von Nahverkehrstickets immer mehr in digitale Verkaufskanäle verlagert. Bis zu 60 Prozent der Fahrgäste, die sich neu für ein DeutschlandTicket-Abonnement entscheiden, wählen ein digitales Ticket via App. Diese Entwicklung möchten der VRR und die Verkehrsunternehmen im Zuge der Tarifreform weiter fördern.

Mit der Reduzierung des Ticketsortiments für den Verkauf in den Fahrzeugen zum 1. September 2024 sind der VRR und die Verkehrsunternehmen bereits einen ersten wichtigen Schritt hin zu einer weiteren Digitalisierung des Ticketvertriebs gegangen.

Ticketsortiment ab 1. März 2025

Tickets für Stammkund*innen:

  • DeutschlandTicket
  • DeutschlandTicket Schule (vom jeweiligen Schulträger abhängig)
  • DeutschlandTicket Sozial
  • DeutschlandTicket Job
  • Deutschlandsemesterticket (von der jeweiligen Hochschule abhängig)
  • Ticket2000 (auch die 9-Uhr-Variante)
  • SozialTicket
  • SchokoTicket (vom jeweiligen Schulträger abhängig)
  • Semesterticket (von der jeweiligen Hochschule abhängig)

Tickets für Gelegenheitskund*innen:

  • eezy-Ticket
  • EinzelTicket
  • 4erTicket (als Papierticket)
  • 24-StundenTicket
 

Nicht mehr verfügbare Tickets ab 1. März 2025

Folgende Tickets für Stammkund*innen fallen weg:

  • BärenTicket
  • Ticket1000 (als Abonnement, Monatskarte, 30-Tage-Ticket und 9-Uhr-Variante)
  • YoungTicketPLUS (als Monatskarte und Abonnement)
  • Vorkursticket
  • Ergänzungsaufpreise zu den VRS- und AVV-Jobtickets


Folgende Vertragsmodelle entfallen:

  • FirmenTicket-Rabattmodell
  • Großkunden-Rabattmodell


Tickets für Gelegenheitskund*innen fallen weg:

  • 10erTicket
  • 4-StundenTicket
  • 4erZusatzTicket
  • 4erTicket (als digitales Ticket)
  • 48-StundenTicket (in allen Personenvarianten)
  • FlexTickets (Flex25, Flex35 und FlexSozial)
  • HappyHourTicket

Übergangsregelungen für „alte“ Tickets

Für Stammkunden

  • YoungTicketPLUS und Ticket1000/Ticket1000 9 Uhr können letztmalig für den Monat Februar 2025 als Wertmarke gekauft werden bzw. in der Abo-Variante genutzt werden.
  • Das Ticket2000/Ticket2000 9 Uhr bleibt weiterhin im Angebot, ist aber ab März 2025 nur noch in den Preisstufen A, B und C erhältlich. Ebenso bleibt das SozialTicket erhalten.

Für Gelegenheitsfahrer

Oben genannte Tickets für Gelegenheitsfahrer, die wegfallen, die zwischen dem 1.1.2025 und 28.2.2025 als Papierticket oder in der digitalen Variante mittels App auf Vorrat gekauft wurden, können noch bis zum 31.12.2025 abgefahren werden. Eine Erstattung/Umtausch der genannten Tickets für Gelegenheitsfahrer in Papierform ist in unserem SWK ServiceCenter bis zum 28.02.2028 möglich. Nach Ende der Abfahrfristen können sich Kunden mit digitalen Tickets zwecks Erstattung der nicht genutzten Fahrten an mobil@swk.de wenden.

 

Preisstufe K

Tickets für die Kurzstrecke, die zwischen dem 1.1.2025 und 28.2.2025 auf Vorrat erworben werden, können noch bis zum 31.12.2025 für Fahrt nach den heute gültigen Regelungen zur Kurzstrecke genutzt werden. Tickets für die heutige Preisstufe C, die zwischen dem 1.1.2025 und dem 28.2.2025 gekauft wurden, können noch bis zum 31.12.2025 für Fahrten im gesamten Verbundraum (vgl. dann ehemalige Preisstufe D) genutzt werden. Eine Erstattung/Umtausch dieser Tickets ist in unserem SWK ServiceCenter bis zum 28.2.2028 möglich.