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Bus und Bahn von der Seite

Barrierefreiheit in Bus & Bahn

Unsere modernen Straßenbahnen und Busse bieten Komfort für Fahrgäste mit eingeschränkter Mobilität und Behinderungen. Rampen für Rollstühle, barrierefreie Haltestellen,
akustische Signale sowie sprechende Haltestellen sorgen dafür, dass alle unsere Gäste sicher ans Ziel kommen.

Service für Mobilitätseingeschränkte

Niederflurstraßenbahnen

In den 31 Krefelder Niederflurstraßenbahnen des Typs FOC 5.2 von Bombardier können Fahrgäste mit Behinderungen sowie Passagiere mit Kinderwagen vielerlei Vorteile nutzen:

  • geringe Einstiegshöhe für leichten Ein- und Ausstieg
  • 52 Sitz- und 106 Stehplätzen
  • zwei separate Bereiche für Rollstühle, Kinderwagen und Fahrräder
  • sechs extra gekennzeichnete Sitzplätze für Fahrgäste mit eingeschränkter Mobilität
  • Tasten zum Öffnen der Türen mit akustischem Signal für sehbehinderte Fahrgäste
  • spezielle Taste zum Türöffnen (blaue Kinderwagentaste)
  • bei Tastendruck: Tür bleibt geöffnet; nur Fahrpersonal kann sie manuell schließen
  • ohne Tastendruck: Tür schließt automatisch nach fünf Sekunden
  • akustisches Signal vor Schließen der Türen
  • "SOS"-Sprechstellen: in Notsituationen Kontaktaufnahme zum Fahrpersonal möglich
  • Rollstuhlrampen, die das Fahrpersonal bedient

9 Fahrzeuge vom Typ M8C gehören ebenfalls zur Straßenbahnflotte.

Niederflurige Linienbusse der SWK

Darüber hinaus umfasst die Fahrzeugflotte der SWK rund 80 niederflurige Linienbusse, die im Stadtgebiet Krefeld unterwegs sind. Auch sie verfügen über Rollstuhlrampen und blaue Kinderwagentasten (in Bussen ab Baujahr 2010). Bevor sich die Türen schließen, ertönt – wie auch in den modernen Straßenbahnen – ein akustisches Signal.

Barrierefreie Haltestellen

Tabelle mit einer Übersicht der barrierefreien Haltestellen
HaltestelleLinie
Badezentrum042
Bockumer Platz042, 043
Buddestraße044
Danziger Platz044
Eichhornstraße (stadtauswärts)041
Elfrather Mühle042
Glindholzstraße044
Grabeskirche/Kapuzinerkloster044
Großmarkt044
Grundend041
Hbf Hansa Centrum041, 042, 043
Inrath Siedlung044
Kempener Platte041
Linn Bf044
Neukirchener Straße042
Nordwall044
Oberbenrad (stadteinwärts)041
Obergplatz041
Oberschlesienstraße042
Pappelstraße042
Rembertstraße044
Rheinstraße041, 042, 043, 044
Sandberg044
Schicks041
Traarer Straße042
Uerdingen Bf043
Voltastraße044

Hilfe für Blinde

Um die Niederflur-Fahrzeuge richtig nutzen zu können, sind bisher 15 Straßenbahn- und fast alle Bushaltestellen im Liniennetz umgebaut worden. Weitere Haltestellen folgen. Taktile Leitsysteme (Blindenleitsysteme) helfen Sehbehinderten an den Stationen bei der Orientierung.

Sprechende Haltestellen

Im Stadtgebiet Krefeld gibt es bereits vier sprechende Haltestellen:

  • Bismarckplatz
  • Bockumer Platz
  • Traar Rathaus
  • Schicks

Bei Druck auf den Taster am Mast der DFI-Anzeige liest eine Stimme alle Informationen vom Bildschirm dieser dynamischen Fahrgastinformation vor.

Bitte beachten Sie:
Aus Sicherheitsgründen erlauben wir nicht die Mitnahme von E-Scootern.
Die Nutzung der Rollstuhlrampen in unseren Fahrzeugen gestatten wir nur an Haltestellen, die sich nicht im Straßenraum befinden.

Ermäßigung

Fahrgäste, die über einen Ausweis zur unentgeltlichen Beförderung im öffentlichen Personennahverkehr sowie das Beiblatt zum Ausweis des Versorgungsamtes mit einer gültigen Wertmarke (aktuell für 80 Euro) verfügen, dürfen ermäßigt mit Bussen und Bahnen fahren.

Der gültige Schwerbehindertenausweis und das Beiblatt des Versorgungsamtes mit gültiger Wertmarke bilden in diesem Falle Ihr gültiges Ticket. Gegebenenfalls erlaubt das Versorgungsamt auch die kostenlose Mitfahrt einer Begleitperson (entsprechende Kennzeichnung auf Schwerbehindertenausweis).

Das Versorgungsamt Ihrer Stadt oder Gemeinde informiert Sie gern über die Voraussetzungen und erteilt weitere Auskünfte.

Mobil an Bord

  • Rollstühle und Elektrorollstühle: Die Anzahl der Rollstühle kann überschritten werden, sofern der Platz ausreicht und keine Fluchtwege blockiert werden. In Straßenbahnen ist Rollstuhlfahrern die Rampe auf Wunsch an allen Haltestellen auszuklappen, die Benutzung der Rampe ist auf eigene Gefahr des Rollstuhlfahrers.
  • Elektro-Scooter: Werden grundsätzlich nicht befördert.
  • Elektro-Tretroller teilweise ebenfalls E-Scooter genannt: Seit dem 1. April 2024 schließt die SWK in ihren Bussen und Straßenbahnen die Mitnahme von E-Tretrollern (sogenannte „E-Scooter“) in ihrem Hausrecht aus. Mit der Entscheidung folgt die SWK einer wachsenden Anzahl von Verkehrsbetrieben am Niederrhein, die die Beförderung solcher E-Scooter aufgrund von Sicherheitsbedenken hinsichtlich der Entflammbarkeit der Akkus verbieten.
  • Klappfahrräder: Ein zusammengeklapptes Fahrrad ist ein Gepäckstück und wird kostenlos mitgenommen. Die nicht zusammengeklappt sind, werden ebenfalls preislich wie ein Fahrrad behandelt und erfordern ein entsprechendes FahrradTicket.
  • Dreirad-Fahrräder: Werden nur befördert, wenn der Fahrgast im Besitz eines Schwerbehindertenausweises ist.
  • Motorräder und -roller: Werden grundsätzlich nicht befördert.